Auch wenn die Versorgung Hinterbliebener im Todesfall – üblicherweise durch eine Risikolebensversicherung – in Fachkreisen eigentlich als „einfache“ Vorsorgelösung gilt, stellte die Diagnose HIV oder gar AIDS in der Vergangenheit leider eine kaum überwindbare Barriere für die Versicherbarkeit dar.

Zum Glück ist der Markt hier aber in Bewegung gekommen, und so führen aktuell zwei unterschiedliche Ansätze zu Lösungen.

 

1. Schutz über eine „normale” Risikolebensversicherung bei einer steigenden Zahl von Versicherern möglich

 

Soweit eine einfache HIV-Infektion ohne Ausbruch des Vollbilds, Komplikationen oder weitere Erkrankungen vorliegt, deuten jüngere Statistiken auf eine zunehmend normale Lebenserwartung mit Blick auf den jeweiligen Jahrgang hin. Diese Zahlen, 2013 in einem vielbeachteten Beitrag von einem der großen Rückversicherer kommuniziert, sorgen zuletzt für ein langsam voranschreitendes Umdenken bei den deutschen Lebensversicherern. Wie eine von uns im Frühjahr 2017 durchgeführte Marktbefragung unter Rückversicherern und Erstversicherern zeigte, bewerten besonders die Rückversicherer das Thema HIV inzwischen völlig pragmatisch und nach dem Stand der modernen Medizin, während sich die deutschen Leben-Erstversicherer teilweise noch schwertun. Tendenziell sind die meisten Lebensversicherer inzwischen zu individuellen Risikoprüfungen beim Thema HIV bereit, statt sofort und pauschal abzulehnen. Jedoch ist eine generelle Aussage zur Versicherungsbereitschaft noch schwer. Denn zum Einen prüfen und entscheiden die Gesellschaften jeden Fall einzeln, zum anderen gibt es bisher noch unterschiedlich starke Neigungen, HIV als Erschwernis anzusehen - so nimmt ein Versicherer vielleicht jeden zweiten Fall an, ein anderer vielleicht nur einen von zehn oder zwanzig. Hier müssen sich unsere Erfahrungswerte noch herausbilden.
Bis heute konnte circa die Hälfte aller Fälle, in eine Risikolebensversicherung trotz HIV angefragt wurde, erfolgreich umgesetzt werden, und wir rechnen nach unserer Marktbefragung für die Zukunft mit einer steigenden Erfolgsquote. Allerdings ist in jedem Falle mit einem Risikozuschlag zu rechnen. 

 

2. Todesfallabsicherung bis ca. 150.000 € ohne Gesundheitsfragen im Rahmen von privaten Rentenversicherungen

 

Eine Handvoll Gesellschaften bieten aktuell die Lösung an, ohne Gesundheitsfragen eine Versicherungssumme für den Todesfall mit einzuschließen.

Die Höhe der Todesfallsumme steht hier immer im Zusammenhang mit der so genannten Beitragssumme (der Wert aller zu zahlenden Beiträge). Beispiel: für einen 30-Jährigen, der eine Rentenversicherung mit Rentenbeginn zum 60. Lebensjahr abschließt, beträgt die Vertragslaufzeit 30 Jahre. Wählt er einen monatlichen Beitrag von 50 Euro, beläuft sich die Beitragssumme auf 50 Euro x 12 x 30 = 18.000 Euro.

In insgesamt drei Tarifen von zwei Versicherern können von diesen 18.000 Euro 200 %, höchstens jedoch 50.000 Euro als Todesfallsumme vereinbart werden. Mit allein drei Tarifen zusammen sind also 150.000 € Todesfallsumme darstellbar.

Gemeinsam ist den Tarifen, dass für die volle Todesfallsumme eine Wartezeit von drei oder vier Jahren besteht: tritt der Todesfall während dieser Zeit ein, wird – je nach Anbieter – ein prozentualer Anteil der Versicherungssumme oder das aktuelle Fondsguthaben ausgezahlt (teilweise auch die volle Summe, wenn der Tod unfallbedingt eintrat). Denn, auch das haben alle drei Anbieter gemeinsam, diese Option wird nur bei fondsgebundenen Rentenversicherungen angeboten – die Anlage der Gelder erfolgt also in Investmentfonds (die der Anleger natürlich selbst bestimmen und damit das Chance-Risiko-Verhältnis beeinflussen kann).

Dafür bauen diese Verträge – anders als eine Risikolebensversicherung – über die Zeit einen echten Vertragswert auf, der am Laufzeitende ausgezahlt wird.

 

3. Todesfallabsicherung ohne Gesundheitsfragen über eine Sterbegeldversicherung

 

Sterbegeldversicherungen fristen aktuell im deutschen Markt noch eher ein Schattendasein. Dabei sind sie die logische Antwort auf den Umstand, dass die eigentliche „Sterbeversicherung“ (so hieß die heutige Risikolebensversicherung früher nämlich) Gesundheitsfragen stellt und je nach Antworten – oder auch bei einem ungewünscht hohen Eintrittsalter des Antragstellers – oft den Versicherungsschutz versagt. So kann, wer schon älter ist oder ernstere Vorerkrankungen aufweist, für den eigenen Todesfall gar keine Vorsorge mehr leisten, und nicht jeder kann die eigenen Bestattungskosten vorsorglich ansparen, um die Hinterbliebenen nicht zu belasten.

 

Diese Lücke haben niederländische Versicherer erkannt, wo die Sterbegeldversicherung eine längere Tradition hat. Und so sind es auch just zwei niederländische Anbieter, die in Deutschland den Markt der Sterbegeldversicherung im Begriff sind aufzubauen.

Die Besonderheit der Sterbegeldversicherung liegt dabei in ihrer einfachen Konzeption: Versichert wird ein vergleichsweise geringer Betrag für den Todesfall, nämlich höchstens 12.500 Euro. Hinzu kommen Überschüsse des Versicherers und im Falle eines Anbieters zusätzliche 2.500 Euro, wenn der Tod durch einen Unfall verursacht wurde.  Insgesamt bleiben die Versicherungssummen aber moderat: Fokus ist also die Vorsorge hinsichtlich der Bestattungskosten, nicht die finanzielle Absicherung von Partnern oder Kindern. Es gilt eine Wartezeit von zwei oder drei Jahren (je nach Anbieter), in denen nur die gezahlten Beiträge ganz oder mehrheitlich erstattet werden. Bei unfallbedingtem Tod wird aber von Anfang an in voller Höhe geleistet.

 

Ergänzend bieten die Versicherer Unterstützung in Form beispielsweise von Vorlagen für Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten oder der Formulierung von Bestattungswünschen zu Lebzeiten.

 

Über diese Wege ist also grundsätzlich eine Todesfallvorsorge auch bei HIV oder AIDS möglich; welches Konzept und welcher Anbieter zu den eigenen Wünschen passt, sollte individuell ermittelt werden.

Weitere Informationen dazu und persönliche Vorschläge erhalten Sie gerne auf Anfrage.